Blea­ching in Augsburg

Pro­fes­sio­nel­le Zahn­auf­hel­lung bei KÖNIG UND BABA

Ver­fär­bun­gen der Zäh­ne kön­nen im Lau­fe der Zeit durch Kaf­fee, Tee, Rot­wein, Niko­tin oder natür­li­che Alte­rungs­pro­zes­se ent­ste­hen. Auch bei gesun­den Zäh­nen kann sich dadurch die wahr­ge­nom­me­ne Zahn­far­be ver­än­dern.

In unse­rer Zahnarzt­praxis KÖNIG UND BABA in Augsburg bie­ten wir eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­auf­hel­lung an. Dabei ver­wen­den wir das Sys­tem Phil­ips ZOOM! – eine moder­ne Metho­de zur Zahn­auf­hel­lung, die im Behand­lungs­stuhl durch­ge­führt. Ziel ist eine sicht­ba­re Auf­hel­lung der natür­li­chen Zahn­sub­stanz. Das indi­vi­du­el­le Behand­lungs­er­geb­nis kann je nach Aus­gangs­si­tua­ti­on vari­ie­ren.



Was zeich­net das Blea­ching bei KÖNIG UND BABA aus?

Unse­re Vor­tei­le auf einen Blick:

  • Pro­fes­sio­nel­les Chair-Side-Blea­ching mit Phil­ips ZOOM! Sys­tem
  • Indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Home-Blea­ching-Schie­ne zur mög­li­chen Auf­fri­schung
  • Pro­fes­sio­nel­le Zahn­reinigung vor dem Blea­ching zur Opti­mie­rung der Aus­gangs­si­tua­ti­on
  • Doku­men­ta­ti­on der Aus­gangs- und End­far­be
  • Per­sön­li­che Bera­tung zu Eig­nung, Ablauf und Nach­sor­ge





Ablauf einer pro­fes­sio­nel­len Zahn­auf­hel­lung in Augsburg

1. Vor­be­rei­tung: Pro­fes­sio­nel­le Zahn­reinigung

Vor jedem Blea­ching ist eine pro­fes­sio­nel­le Zahn­reinigung erfor­der­lich. Die­se soll­te mög­lichst zeit­nah vor der Auf­hel­lung erfol­gen. Die Zahn­reinigung ent­fernt Belä­ge und ober­fläch­li­che Ver­fär­bun­gen und schafft die Grund­la­ge für ein mög­lichst gleich­mä­ßi­ges Ergeb­nis.

Zudem erfolgt eine zahn­ärztliche Unter­su­chung, um die Eig­nung der Zäh­ne für die Auf­hel­lungs­be­hand­lung fest­zu­stel­len und mög­li­che Kon­tra­in­di­ka­tio­nen aus­zu­schlie­ßen.

2. Ablauf der Blea­ching-Sit­zung

Die Behandlung mit Phil­ips ZOOM! dau­ert in der Regel etwa zwei Stun­den. Die genaue Dau­er kann je nach indi­vi­du­el­ler Aus­gangs­si­tua­ti­on vari­ie­ren.

Schritt 1
Farb­do­ku­men­ta­ti­on:
Zu Beginn wird die Aus­gangs­far­be Ihrer Zäh­ne doku­men­tiert, um die Farb­ver­än­de­rung nach­voll­zieh­bar zu machen.

Schritt 2
Schutz­maß­nah­men:
Das Zahn­fleisch wird sorg­fäl­tig abge­deckt, um es vor dem Bleich­mit­tel zu schüt­zen. Ein Retrak­tor hält den Mund wäh­rend der Behandlung offen und schützt Lip­pen, Wan­gen und Zun­ge. Zusätz­lich wer­den geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men für Lip­pen und Augen getrof­fen.

Schritt 3
Auf­hel­lung:
Das Auf­hel­lungs­gel wird auf die Zäh­ne auf­ge­tra­gen und mit­tels LED-Licht akti­viert. Die Anwen­dung erfolgt in meh­re­ren zeit­lich defi­nier­ten Inter­val­len. Nach jedem Inter­vall wird das Gel ent­fernt und – sofern medi­zi­nisch sinn­voll – erneut appli­ziert.

Die gesam­te Behandlung erfolgt unter zahn­ärzt­li­cher Auf­sicht. Das indi­vi­du­ell erreich­ba­re Auf­hel­lungs­er­geb­nis hängt von der Aus­gangs­far­be und der Beschaf­fen­heit der Zahn­sub­stanz ab.

3. Ver­hal­ten nach dem Blea­ching

Nach Abschluss der Behandlung wer­den alle Schutz­ma­te­ria­li­en ent­fernt. Die erreich­te Zahn­far­be wird erneut doku­men­tiert. Sie erhal­ten Hin­wei­se zum Ver­hal­ten in den ers­ten 48 Stun­den nach dem Zahn­blea­ching sowie Emp­feh­lun­gen zur wei­te­ren Mund­hy­gie­ne.

Sofern eine indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Home-Blea­ching-Schie­ne Bestand­teil der Behandlung ist, erfolgt eine Ein­wei­sung in die sach­ge­rech­te Anwen­dung. Eine Auf­fri­schung soll­te aus­schließ­lich nach zahn­ärzt­li­cher Rück­spra­che erfol­gen.


Halt­bar­keit und Pfle­ge nach der Blea­ching-Behandlung

Die Halt­bar­keit eines Blea­ching-Ergeb­nis­ses ist indi­vi­du­ell unter­schied­lich. Sie hängt ins­be­son­de­re von der ursprüng­li­chen Zahn­far­be, der Beschaf­fen­heit der Zahn­sub­stanz sowie von Ernäh­rungs- und Kon­sum­ge­wohn­hei­ten ab. Kaf­fee, Tee, Rot­wein, Niko­tin und ande­re stark fär­ben­de Sub­stan­zen kön­nen im Lau­fe der Zeit erneut zu Ver­fär­bun­gen füh­ren. Auch eine natür­li­che Nach­dun­ke­lung ist mög­lich.

Eine indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Home-Blea­ching-Schie­ne kann – nach zahn­ärzt­li­cher Rück­spra­che – zur Auf­fri­schung ver­wen­det wer­den.

Eine sorg­fäl­ti­ge Mund­hy­gie­ne sowie regel­mä­ßi­ge pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, ober­fläch­li­che Ver­fär­bun­gen zu redu­zie­ren und das ästhe­ti­sche Ergeb­nis mög­lichst lan­ge zu erhal­ten. Ein bestimm­ter Zeit­raum für die Halt­bar­keit kann jedoch nicht garan­tiert wer­den.


Ist Blea­ching sicher für Zäh­ne und Zahn­fleisch?

Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­auf­hel­lung mit Phil­ips ZOOM! gilt bei fach­ge­rech­ter Anwen­dung als eta­blier­tes Ver­fah­ren. Vor­aus­set­zung ist eine vor­he­ri­ge zahn­ärztliche Unter­su­chung sowie die Durch­füh­rung unter zahn­ärzt­li­cher Auf­sicht.
Wie bei jeder zahn­me­di­zi­ni­schen Behandlung kön­nen Neben­wir­kun­gen auf­tre­ten. Häu­fig han­delt es sich dabei um vor­über­ge­hen­de Emp­find­lich­kei­ten der Zäh­ne oder Rei­zun­gen des Zahn­fleischs. Das indi­vi­du­el­le Risi­ko wird im Rah­men der Auf­klä­rung bespro­chen.

In den ers­ten 48 Stun­den nach der Behandlung kann die Zahn­ober­flä­che vor­über­ge­hend auf­nah­me­fä­hi­ger für Farb­stof­fe sein. Wird in die­ser Pha­se stark fär­ben­de Nah­rung oder Genuss­mit­tel kon­su­miert, kann dies das ästhe­ti­sche Ergeb­nis beein­flus­sen. Daher wird für die­sen Zeit­raum eine ent­spre­chen­de Ver­hal­tens­an­pas­sung („wei­ße Diät“) emp­foh­len.


Für wen eine Zahn­auf­hel­lung geeig­net ist

Ein pro­fes­sio­nel­les Blea­ching kommt grund­sätz­lich für voll­jäh­ri­ge Per­so­nen mit gesun­der Zahn­sub­stanz in Betracht. Vor­aus­set­zung ist eine zahn­ärztliche Unter­su­chung zur Fest­stel­lung der indi­vi­du­el­len Eig­nung.

Die Behandlung wirkt aus­schließ­lich auf natür­li­che Zahn­sub­stanz. Kro­nen, Brü­cken, Veneers oder Fül­lun­gen ver­än­dern ihre Far­be nicht und müs­sen gege­be­nen­falls nach­träg­lich ange­passt wer­den.

Wel­che Zäh­ne las­sen sich beson­ders gut auf­hel­len?

Die Auf­hel­lungs­fä­hig­keit hängt von der indi­vi­du­el­len Zahn­struk­tur und der Art der Ver­fär­bung ab. Gelb­li­che oder gelb­lich-brau­ne Ver­fär­bun­gen spre­chen erfah­rungs­ge­mäß häu­fig bes­ser auf eine Behandlung an als grau oder bläu­lich ver­färb­te Zäh­ne.

Zäh­ne mit intrin­si­schen Ver­fär­bun­gen, bei­spiels­wei­se infol­ge einer Tetra­cy­clin-Ein­nah­me oder einer Fluo­ro­se, las­sen sich unter Umstän­den nur ein­ge­schränkt auf­hel­len. In sol­chen Fäl­len kann das Ergeb­nis begrenzt sein oder es kön­nen alter­na­ti­ve Behand­lungs­op­tio­nen sinn­voll sein. Ein bestimm­tes Auf­hel­lungs­er­geb­nis kann nicht zuge­si­chert wer­den.

Kön­nen Kro­nen und Fül­lun­gen auf­ge­hellt wer­den?

Kro­nen, Fül­lun­gen, Veneers und ande­re For­men des Zahn­ersat­zes wer­den durch ein Blea­ching nicht auf­ge­hellt. Das Bleich­mit­tel wirkt aus­schließ­lich auf natür­li­che Zahn­sub­stanz.

Befin­den sich grö­ße­re Restau­ra­tio­nen im sicht­ba­ren Front­zahn­be­reich, kann nach der Auf­hel­lung ein Farb­un­ter­schied zwi­schen natür­li­chen Zäh­nen und Zahn­ersatz ent­ste­hen. Ob in sol­chen Fäl­len ein Blea­ching sinn­voll ist oder eine alter­na­ti­ve Ver­sor­gung in Betracht gezo­gen wer­den soll­te, wird im indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ge­spräch geklärt.

Was muss nach dem Blea­ching beach­tet wer­den?

In den ers­ten 48 Stun­den nach der Zahn­auf­hel­lung kann die Zahn­ober­flä­che vor­über­ge­hend auf­nah­me­fä­hi­ger für Farb­stof­fe sein. Es wird daher emp­foh­len, stark fär­ben­de Lebens­mit­tel und Geträn­ke sowie Niko­tin mög­lichst zu ver­mei­den. Die indi­vi­du­el­len Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen wer­den im Anschluss an die Behandlung aus­führ­lich bespro­chen.



Kos­ten für Ihr Blea­ching in Augsburg

Die Kos­ten für ein pro­fes­sio­nel­les Blea­ching in unse­rer Praxis in Augsburg betra­gen ca. 540 €. In die­sem Betrag sind in der Regel das Chair-Side-Blea­ching mit dem Phil­ips ZOOM! Sys­tem, eine indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Home-Blea­ching-Schie­ne zur mög­li­chen Auf­fri­schung sowie die per­sön­li­che Ein­wei­sung in die sach­ge­rech­te Anwen­dung ent­hal­ten. Die tat­säch­li­chen Kos­ten kön­nen je nach indi­vi­du­el­ler Aus­gangs­si­tua­ti­on und Behand­lungs­um­fang vari­ie­ren. Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine zahn­ärztliche Unter­su­chung sowie eine trans­pa­ren­te Auf­klä­rung über die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten.



Ter­min ver­ein­ba­ren für Ihr Blea­ching in Augsburg

Sie inter­es­sie­ren sich für eine Zahn­auf­hel­lung und möch­ten sich unver­bind­lich über ein pro­fes­sio­nel­les Blea­ching infor­mie­ren? Ver­ein­ba­ren Sie ger­ne einen Bera­tungs­ter­min in unse­rer Zahnarzt­praxis in Augsburg.

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Im per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch klä­ren wir, ob eine Zahn­auf­hel­lung für Sie geeig­net ist und wel­che Ergeb­nis­se rea­lis­tisch zu erwar­ten sind.